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Privatverwendung eines KFZ -
Erhöhung der Unterhaltsbemessung 12-01/11


Beim Einkommen eines selbständigen Kindesvaters bzw. einer selbständigen Kindesmutter stellt sich die Frage, ob die Privatnutzung eines besonders luxuriösen Firmenwagens in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einfließt.
 
Anschaffungskosten für einen PKW von bis zu € 40.000,00 werden bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht berücksichtigt.
 
Anschaffungskosten, die diesen Betrag übersteigen, werden in Relation zur Angemessenheitsgrenze gesetzt und erhöht sich in diesem Ausmaß die Unterhaltsbemessungsgrundlage.
 
Ein Beispiel:
Hat sich der Kindesvater bzw. die Kindesmutter einen PKW um € 51.000,00 angeschafft, so erhöht sich die Unterhaltsbemessungsgrundlage, die sich in der Regel aus den Privatentnahmen zusammensetzt, um € 11.000,00.
 

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